Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Olino Paperworks Int. BV

 

Eingetragen am 23.08.2016 bei der Industrie- und Handelskammer für Ost-Brabant in Eindhoven

 

Artikel 1. Allgemeines

 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter "Verkäufer" auch "Auftragnehmer" verstanden. Wo immer "Käufer" steht, ist damit auch "Auftraggeber" gemeint.

Olino Paperworks Int. wird in diesen AGB als Verkäufer bezeichnet, die andere Partei als Käufer.

Alle Angebote des Verkäufers, alle Kaufverträge und alle Verträge zur Ausführung eines Auftrags unterliegen diesen AGB.

Der Verkäufer weist die Anwendung anderer Allgemeinen Bedingungen, auf die sich der Käufer in jeglicher Weise beziehen sollte, ausdrücklich zurück.

Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, sind nur gültig insofern sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden, und nur für die Verträge, für die sie erstellt wurden.

 

Artikel 2. Preisangebot und Auftrag

 

Angebote und Preisangebote des Verkäufers sind unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn der Verkäufer eine Bestellung oder einen Auftrag schriftlich bestätigt hat.

Der Inhalt dieser schriftlichen Bestätigung bildet zugleich den Inhalt des Vertrags, es sei denn, der Käufer kann das Gegenteil beweisen.

Ergänzungen und Änderungen von Verträgen sind erst gültig, nachdem der Verkäufer diese schriftlich bestätigt hat.

Vom Verkäufer ausgehändigte Abbildungen, Zeichnungen, Muster und so weiter sind Eigentum des Verkäufers und dürfen nicht ohne seine vorhergende Einwilligung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

 

Artikel 3. Lieferung und Risiko

 

Lieferung erfolgt per Kraftfahrzeug an das Lager oder den Arbeitsplatz des Käufers. Falls Lager oder Arbeitsplatz, im Ermessen des Fahrers des Verkäufers, nicht mit dem Fahrzeug erreichbar sind, verpflichtet sich der Käufer dazu, unverzüglich einen anderen Ort anzuzeigen, an dem die Lieferung erfolgen kann.

Die hierdurch entstandenen Mehrkosten kommen zu Lasten des Käufers.

Minimum Auftrags Wert ist 185,00 Euro. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Der Versand aller Waren, ob mit oder ohne Versandkosten, geschieht auf Risiko des Käufers.

Falls der Käufer eine Transportversicherung für die Waren wünscht, trägt er die diesbezüglichen Kosten.

Der Verkäufer entscheidet, welches Transportmittel für den Versand eingesetzt wird.

Behinderung oder vorübergehende Beeinträchtigung des gewählten Transportmittels verplichtet den Verkäufer nicht dazu, ein anderes Transportmittel einzusetzen.

Für Schaden durch Ausfall des Transportmittels, aus welchem Grund auch immer, ist der Verkäufer nicht haftbar.

Falls die transportfertigen Waren durch eine Ursache auβerhalb seines Willens nicht an den Bestimmungsort gebracht werden können, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Waren auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern oder lagern zu lassen, und Bezahlung der Waren zu verlangen, als hätte die Lieferung stattgefunden.

Die in den Preisangeboten genannten Lieferzeiten sind unverbindlich.

Die vereinbarte Lieferzeit bezeichnet die vermutliche Frist zwischen dem Zeitpunkt der Vertragsbestätigung von Seiten des Verkäufers, und dem Zeitpunkt der Lieferung; im Falle einer Teillieferung wird unter Lieferung die Lieferung des ersten Teils verstanden.

Der vereinbarte Liefertermin ist ein annähernder Termin und gilt nicht als Notfrist.

Für die Folgen der Überschreitung des vereinbarten Liefertermins übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

Eine Überschreitung des vereinbarten Liefertermins verleiht dem Käufer nicht das Recht, den Auftrag zu stornieren, oder den Empfang oder die Bezahlung der Waren zu verweigern, ebensowenig verpflichtet diese Überschreitung den Verkäufer zum Schadenersatz an den Käufer.

Falls der Käufer mit seinen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber, aus welchem Grund auch immer, im Verzug bleibt, hat der Verkäufer das Recht, den Liefertermin aufzuschieben, bis der Käufer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Hinsichtlich im Ausland angefertigter Waren behält der Verkäufer sich das Recht vor, die Abfertigung der Waren ohne die Teilnahme des Käufers zu verrichten, ungeachtet welche weiteren Bedingungen zwischen beiden Parteien gelten.

 

Artikel 4. Höhere Gewalt

 

Unter höherer Gewalt werden in diesen AGB alle Umstände verstanden, von denen berechtigterweise angenommen werden kann, daβ sie einer fristgerechten Lieferung des Verkäufers im Wege stehen.

Höhere Gewalt sind unter anderem alle unfreiwillligen Störungen oder Hindernisse wie Sturmschaden oder andere Naturkatastrophen, Beeinträchtigung durch Dritte, ganze oder teilweise Werkstreiks, Aussperrungen, Aufruhr, sowohl in den Niederlanden als in den Herkunftsländern des Materials, Krieg oder Kriegsgefahr, auch auβerhalb der Niederlande, Verlust oder Beschädigung des Materials während des Transports, Erkrankung von Arbeitnehmern, Ein- oder Ausfuhrverbote oder einschränkende Maβnahmen irgendeiner Regierung, Epidemien, Brand und Feuer, Sabotage, Verkehrsstörungen oder Blockaden, Bruchschaden an Maschinen oder Transportmitteln, fehlendes oder verspätetes Eintreffen der vom Verkäufer eingekauften Materialien oder Grundstoffe, und im Allgemeinen alle Umstände, Ursachen und Folgen, die auβerhalb der Kontrolle oder des Einflusses des Verkäufers liegen und durch welche die Erfüllung des Vertrags kostspieliger, mühsamer oder unmöglich wird und auf Grund derer berechtigterweise die Erfüllung von Seiten des Verkäufers nicht verlangt werden kann.

In einer Situation höherer Gewalt wird der Erfüllungstermin der Verpflichtungen des Verkäufers um drei Monate verschoben, ohne dass dafür eine nähere Vereinbarung erforderlich ist.

Das Anfangsdatum der höheren Gewalt liegt im Ermessen des Verkäufers, es sei denn, ein Gegenbeweis wird erbracht.

 

Artikel 5. Abnahme

 

Der Käufer verpflichtet sich, die bestellten Waren in Empfang zu nehmen, sobald sie geliefert werden.

Falls der Käufer die gelieferten Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt annimmt, kann der Verkäufer den Vertrag, ohne Inverzugsetzung oder richterlichen Beschluss, ganz oder teilweise auflösen. 

Der Verkäufer ist berechtigt, im Gegensatz zu dem im vorigen Abschnitt Bestimmten, die Waren auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern, womit der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt hat und sein Recht, dafür eine Entschädigung des Käufers zu verlangen, unberührt bleibt.

 

 

Artikel 6. Reklamierungen

Der Käufer hat das Recht, die von ihm gekauften Waren vor dem Versand zu überprüfen.

Beschwerden an den Verkäufer in Bezug auf fehlerhafte gelieferte Ware müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen in einer begründeten  E-Mail mitgeteilt werden.

Falls die gelieferten Waren nicht dem Auftrag entsprechen und der Käufer fristgerecht reklamiert hat, ist der Verkäufer lediglich dazu verpflichtet, nach seinem Ermessen das Fehlende zu liefern, Schäden an gelieferten Waren zu beheben oder einen proportionalen Teils der Kaufsumme zurückzuerstatten.

Reklamierung der gelieferten Waren können sich nicht auf vorher gelieferte Waren oder noch zu liefernde Waren beziehen, auch dann nicht, wenn die Waren im Rahmen desselben Vertrags übereignet werden.

Im Falle eines verborgenen Mangels muss der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Entdeckung des Mangels mittels einer E-Mail an den Verkäufer reklamieren.

Nach Ablauf der in diesem Artikel genannten Frist wird angenommen, dass der Käufer die Lieferung erhalten, angenommen und für gut befunden hat.

Beschwerden über Mängel werden vom Verkäufer nur dann bearbeitet, wenn der Käufer pünktlich seine Zahlungs- und übrigen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber erfüllt hat.

 

Artikel 7. Preisänderungen

 

Falls nach Abschluβ des Vertrags, jedoch vor der Leiferung der Waren die vom Verkäufer zu zahlenden Preise oder andere Kosten wie Arbeitslöhne, Versandkosten, Einfuhrzölle, Ausfuhr- oder andere Steuern, Wechselkurse, Grundstoffpreise oder andere Gebühren, Abgaben oder Preise im In- und Ausland erhöht bzw eingeführt werden, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die sich daraus ergebenden Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben.

Wenn im Falle eines Auftrags auf Abruf die vereinbarte Menge auf Grund der gegebenen Abrufbestimmungen überschritten wird, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Mehrmenge zu streichen oder zum Tagespreis mitzuliefern.

 

Artikel 8. Kündigung

 

Der Käufer verzichtet auf das Recht, den Vertrag, gemäβ Artikel 6:265 des niederländischen Burgerlijk Wetboek oder einer anderen Rechtsbestimmung, zu kündigen, sofern in diesen AGB nichts anderes festgelegt ist.

 

Artikel 9. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

 

Alle Rechnungen sind ohne Abzug oder Verrechnung innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung der Waren zu begleichen.

Die Waren werden, insofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde, erst an den Käufer übereignet, nachdem er alles, was er aus welchen Grunde auch immer dem Verkäufer schuldet, vollständig beglichen hat, einschlieβlich eventuellem Schadenersatz, Kosten oder Zinsen.

Bis zur Vollendung der in diesem Artikel bezeichneten Bezahlung verpflichtet sich der Käufer, die gelieferten Waren auf solche Art und Weise zu lagern, dass sie als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind, falls der Verkäufer dieses verlangt.

Falls die durch den Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers gelieferten Waren mit anderen Waren oder einer anderen Substanz vermischt werden, oder zum Bestandteil einer anderen Ware oder Substanz werden,

oder falls aus den gelieferten Waren andere Waren oder Güter gebildet werden, werden diese anderen Waren oder Güter sofort auf den Käufer übereignet.

Der Zeitpunkt der Handlung, wodurch die Waren ihre Selbständigkeit verlieren, gilt als Zeitpunkt der Lieferung.

Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller Schulden an den Verkäufer behält der Käufer diese Waren bei sich, und lagert sich auf solche Art und Weise, dass sie als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind, wenn der Verkäufer dies verlangt.

In diesem Zusammenhang werden mehrere Lieferungen, die nacheinander auf Grund eines einzigen Kaufvertrags erfolgt sind, als eine einzige Warenlieferung betrachtet, die im Ganzen das Eigentum des Verkäufers bleibt, bis alle diesbezüglichen Rechnungen durch den Käufer beglichen sind. Der Käufer ist im Verzug durch den bloβen Ablauf der Zahlungsfrist von 15 Tagen. Eine Inverzugsetzung ist dafür nicht erforderlich.

Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer, zusätzlich zum gesetzlich bestimmten Zinssatz, ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von zwei Prozent pro Monat berechnet. Dabei gilt ein unvollständiger Monat als ganzer Monat. Im oben genannten Fall, sowie bei Konkurs, Stillegung oder Auflösung der Unternehmung oder des Betriebs des Käufers, bei vom Käufer beantragtem Zahlungsaufschub, bei Entmündigung, Beschlagnahmung des Eigentums oder der Auβenstände, sowie beim Ableben des Käufers, sind alle vom Verkäufer dem Käufer verliehenen Kredite, sowie alle Beträge, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, sofort fällig. In diesen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, alle Lieferungen, unbeachtet aus welchem Vertrag mit dem Käufer sie hervorkommen, zu stornieren und die betreffenden Verträge ohne Gerichtsurteil aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, vollständige Entschädigung zu fordern, den Ausfall von Verdiensten und Interessen mit eingeschlossen, und unbeschadet des Rechts des Verkäufers, die Waren, die sich gemäβ Abschnitt 4 noch im Eigentum des Verkäufers befinden, an sich zu nehmen.

Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer dazu berechtigt, auβer der Kaufsumme und der dazugehörigen Zinsen alle gerichtlichen und auβergerichtlichen Einzugskosten zu fordern, die sich aus dem Verzug des Käufers ergeben.

Auβergerichtliche Einzugskosten sind vom Käufer zu zahlen, wenn der Verkäufer für den Einzug einer Rechnung die Mitarbeit eines Dritten hinzuziehen muβ. Die Erforderlichkeit dessen liegt im Ermessen des Verkäufers. Diese Kosten betragen fünfzehn Prozent der Kaufsumme mit einem Minumum von 25 Euro. Falls der Verkäufer den Konkurs des Käufers beantragt, gehen diese Kosten zu Lasten des Vermögens des Käufers.

Jeder Kaufvertrag wird nur unter der Bedingung abgeschlosssen, daβ sich der Käufer nach den vom Verkäufer eingeholten Erkundigungen als kreditfähig erweist. Während der Ausführung des Vertrags ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben, bis dass der Käufer auf Verlangen des Verkäufers hinreichend nachweisen kann, dass er dazu fähig ist, alle Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber bezüglich des Vertrags oder anderweitig zu erfüllen.

 

Artikel 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Alle mit dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem niederländischen Recht.

Alle sich aus den vom Verkäufer abgeschlossenen Verträgen ergebende Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Wohnort oder Geschäftssitz des Verkäufers vorgelegt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde.

 

Artikel 11. Schlussbestimmung

 

Falls eine oder mehrere der in diesen AGB aufgenommenen Bestimmungen unvereinbar sind mit dem zwingenden Recht oder mit von staatlichen Behörden erlassenen Bestimmungen, so treten jene Bestimmungen an die Stelle dieser AGB, insofern sie unvereinbar waren.

Gegebenenfalls werden in diesen AGB unter Maschinen auch Anlagen, Bestandteile, Zubehör und Werkzeuge verstanden.

Alle vorhergehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ungültig ab dem Zeitpunkt, zu dem die vorliegenden AGB bei der Industrie- Handelskammer für Ost-Brabant in Eindhoven eingetragen sind.